Lieferungs – und Geschäftsbedingungen

AGBs von Dr. Bianca Klement, freie Journalistin

 

 

 

 

Allgemeines


Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Journalistin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen.

Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.



Honorar


Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorar­pflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Nettohonorare ohne Mehrwertsteuer – zu zahlen ist also der als Honorar genannte Betrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig oder aber spätestens einen Monat nach Abnahme der Autorenleistung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe des Materials, so gilt die Abnahme als erfolgt.


Sollte nach Auftragserteilung und Erbringung der vereinbarten Leistung die Veröffentlichung unterbleiben, wird das vereinbarte Honorar wird trotzdem fällig.


Urheberrecht


Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Journalistin erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.


Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der Journalistin auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.


Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Kunden darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Journalistin nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Journalistin nicht in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).


Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.


Ein Urhebervermerk im Sinne von §13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung der Urheberin zum Beitrag entnehmen lässt.


Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Kunden nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, der Journalistin ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.



Haftung


Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Unterbleibt die Namensnennung der Journalistin nach § 13 UrhG, oder verstößt der Kunde gegen § 14 UrhG, so hat die Journalistin Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Kunde hat die Journalistin von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.


Gewährleistung


Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Kunde zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von drei Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Kunde nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


Der Kunde trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Journalistin übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Kunden, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Kunden. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Kunde verantwortlich; der Kunde muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der Journalistin und dem Kunden streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Kunde beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.


Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Kunden Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Kunde die Journalistin von allen damit verbundenen Kosten frei zu stellen, es sei denn, die Journalistin trifft die Haftung gegenüber dem Kunden nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Kunde die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

Die Journalistin haftet nicht für Schäden, die beim Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Journalistin angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Kunden angeschlossenen Geräten der Journalistin. Der Kunde ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.


 Anzuwendendes Recht

Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz der Journalistin Dr. Bianca Klement.

 

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